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Einzelreisen anderes vereinbart wurde. 1. Anmeldung 1.1. Die Buchung des Reisenden ist das Vertragsangebot. Sie erfolgt mit der Zusendung des Anmeldebogens. Der Reisevertrag kommt mit unserer Reisebestätigung zustande. Inhalt des Reisevertrages sind die von uns in unserem betreffenden Prospekt oder betreffenden individuellen Angebot gemachten Leistungsbeschreibungen. 1.2 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide Vertragspartner verbindlich, wenn Sie auf diese Änderung nicht innerhalb von 8 Tagen widersprechen. 1.3. Bei Minderjährigen ist die
Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
2. Leistungen 2.2. Wir behalten uns vor, unsere Leistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der garantierten Reiseleistung darstellt. Eine Änderung einer oder mehrerer Leistungen kommt nicht in Betracht, wenn sie dem Reisenden nicht zumutbar ist. Eine Leistungsänderung ist nur zulässig, wenn sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes erfolgt. 2.3. Flug, Zug-/Bus-/Taxigesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen selbstverantwortlich und stehen dafür dem Reisenden gegenüber direkt ein. 2.4. Bei Gruppenreisen, die von uns betreut werden, können ausgeschriebene Programmpunkte ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn mangelnde Disziplin und Ordnung eine Durchführung des geplanten Programms als unverantwortlich erscheinen lassen. Im Falle einer Nichtdurchführung entstehen für den Gast keine Schadensersatzansprüche. 2.5. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH überprüft sorgfältig die Vertragshotels. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine offizielle Klassifizierung. 3. Leistungs-
und Preisänderungen DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH
behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu
ändern, wie sich dies für die Beförderungskosten pro
Person auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Bei einer
Preiserhöhung von mehr als 5% kann der Kunde kostenlos von der
Reise zurücktreten. 4. Vermittlung
fremder Leistungen 4.2 DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets, öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterkarten, Beherbergungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und wird dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH insoweit eine Vermittlungsleistung, wenn in der Reiseausschreibung / Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet in diesem Fall nicht für die Beförderungsleistung. 5.
Gewährleistung 5.2. Minderung des Reisepreises - Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurden. 5.3. Rücktritt vom Vertrag - Leistet DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag schriftlich kündigen. Sie haben DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen. 6.
Mitwirkungspflicht Jeder Reisende ist verpflichtet, bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger, der
Reiseleitung oder DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH mitzuteilen. Diese
sind beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen
unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine
Abhilfe nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses vom
Leistungsträger oder vom Reiseleiter schriftlich bestätigen.
Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen
Ansprüche insoweit nicht zu. 7. Zahlung Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 16
% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis ca. 30 Tage vor
Reisetermin fällig, sofern nicht anders vereinbart. 8.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkret berechneten Stornoentschädigung kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH eine pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen, die sich wie folgt berechnet: bis 30 Tage
vor Reiseantritt 10% mindestens € 80,-- p.P. 29.-22. Tag vor
Reiseantritt 35% 21.-15. Tag vor
Reiseantritt 45% 14.- 07. Tag vor
Reiseantritt 50% ab 06. Tag vor
Reiseantritt 80% am Reiseantrittstag 100% 9.
Rücktritt und Kündigung durch DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER
GMBH Der Reiseveranstalter kann in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Vertrag
kündigen
a) ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf
den
Reisepreis.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der
Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisende
erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück,
falls er von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. 10.
Beiderseitiges Kündigungsrecht wegen außergewöhnlicher
Umstände 11. Haftung des
Veranstalters 11.2. Die vertragliche Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. 11.3. Beruht der Schaden darauf, dass für den Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist, übernehmen wir keine Haftung. Ansprüche des Reisenden gegen den Leistungsträger bleiben unberührt. Haftungsausschließende oder haftungsbegrenzende gesetzliche Vorschriften, auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. 11.4. Für Ansprüche ist die Haftung auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. 11.5. Baden, Skifahren, Snowboarden, Kartfahren, Kanutouren, Tandemfahrten, die Teilnahme an den Wettkämpfen des Münsterländer Fünfkampf, Bosseln, Fahrradfahren, die Teilnahme an den Adventuregames sowie die Teilnahme an Sonderveranstaltungen (Segelfliegen, Fallschirmspringen, Rafting, Floßfahrt, Klettern, Reiten, Freeclimbing, Bullriding, usw.) erfolgt auf eigene Gefahr. 12. Abtretung Die Abtretung vertraglicher oder
gesetzlicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Reiseveranstalters zulässig. 13.
Ausschluß Wir erwarten, dass unsere Kunden Sitten und
Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und
die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Reisenden grob
gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen,
behalten wir uns vor, diesen von der Reise auszuschließen.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden oder des gesetzlichen
Vertreters. Gleiches gilt, wenn der Reisende das Miteinander in der
Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. 14.
Anspruchstellung Reiseleitungen, Tourguides und
Betreuungspersonal sind nicht befugt, Ansprüche, insbesondere
Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, oder auf Schadensersatz
mit Wirkung für DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH anzuerkennen
oder den Kunden von vertraglichen Pflichten zu entbinden. 15. Haftung des
Reiseveranstalters 16.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge. 17. Sonstiges
Mündliche Absprachen sind
nachträglich schwer beweisbar. Aus diesem Grunde können wir
mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind. Das postalische Risiko beim Versand von
Reiseunterlagen liegt beim Kunden. 18. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand auch
für das Mahnverfahren ist Münster.
Reiseveranstalter im Sinne dieser AGB ist: Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH,
Schlichtenfelde13, 48346 Ostbevern, Tel.: +49 / 2532 / 95680, Fax: +49 2532 / 956811 Bank:
Sparkasse Münsterland Ost BLZ: 400 62 624 Konto: 555 00 600
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| Dirk
Boll - Eventveranstalter GmbH - Schlichtenfelde 13 - 48346 Ostbevern-
Tel:
02532 95680 - Fax: 02532 956811 |
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